Gerichtliche Untersagung von Aussagen in Bezug auf Civey

03.03.2022

Seit einiger Zeit befindet sich Civey in rechtlichen Auseinandersetzungen mit forsa, über die u.a. die ZEIT, die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG und der SPIEGEL bereits ausführlich berichtet haben. Wir bedauern dies sehr und sehen den Ruf der gesamten Branche der Markt- und Meinungsforschung durch das beharrliche und medial ausgeschlachtete Vorgehen eines einzelnen Wettbewerbers in Gefahr.

In diesem Zusammenhang hat das Landgericht Köln Civey mit nunmehr rechtskräftig gewordenem Urteil vom 30.03.2021 untersagt, folgende Aussagen zu verbreiten:

  • Civey sei Marktführer (im Bereich der digitalen Meinungsdaten)
  • Civey sei Technologieführer (im Bereich der digitalen Meinungsdaten)
  • Civey sei die Nr. 1 im Bereich der digitalen Meinungsdaten
  • Civey sei zuverlässiger als die Konkurrenz

Wir sind an die Entscheidung des Landgericht Köln gebunden und dürfen diese Aussage nicht weiter aufstellen oder verbreiten bzw. durch Dritte verbreiten lassen.

Wir bitten daher Kunden, Kooperationspartner, Medien und sonstige Dritte, die sich über Civey äußern bzw. in der Vergangenheit geäußert haben, die oben genannten Aussagen umgehend von allen Veröffentlichungen und Medien (u.a. auch in sozialen Medien oder auf anderen Kanälen) zu entfernen und ein Weiterverbreiten zukünftig zu unterlassen.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Rückfragen und einen offenen Austausch gern jederzeit zur Verfügung.

Ihr Pressekontakt