
Automatischer Kennzeichenabgleich
Das Bundesverfassungsgericht hat den automatischen Abgleich von Nummernschildern zur Gefahrenabwehr in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Was halten die Bundesbürger von dem Vorgehen?
Politik | umfragestart | 05.02.2019Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der automatische Abgleich von Nummernschildern mit Fahndungsdaten in mindestens drei Bundesländern zu weit geht. Bisher werden beim Kennzeichenabgleich zur Gefahrenabwehr die Nummernschilder aller vorbeifahrenden Autos vorübergehend mit Ort, Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung von speziellen Geräten an der Fahrbahn erfasst. Sofern der folgende automatisierte Abgleich mit dem Fahndungsbestand keinen Treffer ergibt, werden die Daten umgehend gelöscht.
Die Richter in Karlsruhe sehen in dem Vorgang einen Eingriff in das Grundrecht auf Selbstbestimmung. Entsprechende Vorschriften in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen sind demnach zum Teil verfassungswidrig.
Civey fragt daher: Befürworten Sie generell einen automatischen Abgleich von Kennzeichen- und Fahndungsdaten zur Aufklärung von schweren Straftaten bzw. Gefahren?